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Wer führt Betriebsprüfungen durch und was sollte man beachten?

Bei den umgangssprachlich als Betriebsprüfung bezeichneten Prüfungshandlungen der Finanzbehörde handelt es sich z. B. um eine Außenprüfung, Umsatzsteuernachschau oder eine Lohnsteuerprüfung. Eine Außenprüfung wird in der Regel durch eine schriftliche Prüfungsanordnung angekündigt.

Geht die Behörde allerdings davon aus, dass durch die Ankündigung Prüfungshandlungen vereitelt werden könnten, dann muss sie nicht angemeldet werden. Daher sollten die wichtigsten Unterlagen immer griffbereit sein. Im Zuge einer individuellen Beratung erstellen wir mit Ihnen eine Checkliste, welche Schritte zu unternehmen sind, wenn das Finanzamt vor der Tür steht. Wenn die Prüfung zu einer Nachzahlung der Steuer führt, kann um eine Zahlungserleichterung angesucht werden.

Stand: 30.09.2021

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung für Ihre steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Anliegen. Wir sind Ihr kompetenter Partner in der Region Hülben. Besuchen Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

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